Zivilrecht

DIENSTLEISTUNGEN

Persönlich zuverlässig Regional und International

Wir stellen unseren Mandanten unsere langjährige Erfahrung in zivilrechtlichen Fragen und unser persönliches Engagement zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Lösung von Fragestellungen zur Verfügung. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich hierbei insbesondere auf Griechenland, Deutschland, Österreich und die Schweiz. Hierbei spielen Regelungen des internationalen Privatrechts oft eine nicht unerhebliche Rolle.


Wir beraten und vertreten Sie zweisprachig wobei wir auf länderspezifische Problemstellungen aufmerksam machen und in Absprache mit unseren Mandanten praktikable Lösungen insbesondere in folgenden Bereichen erarbeiten und falls erforderlich die Interessen unserer Klienten mit dem erforderlichen Einsatz und der notwendigen Beharrlichkeit vor den Gerichten durchsetzen:

// Familienrecht (z.B. Scheidungsverfahren, Sorgerechtsregelungen, Adoptionsverfahren)

// Mietrechtliche Fragestellungen (z.B. Vertragsgestaltung, Mietminderungsklagen, Auflösung von Mietverhältnissen)

// Erbrecht (z.B. Planung einer erbrechtlichen Regelung, Erbscheinverfahren, Testamentsveröffentlichungsverfahren, Erbschaftsannahme bzw. Ausschlagung, Pflichtteilsverfahren)
Vassilis Gerold Karkazis ist der für Griechenland zuständige Rechtsanwalt des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten E.V.

// Vertragsgestaltung

// Schuld- und Schadensrecht (z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen)

// Vereinsrecht (z.B. Gründung, rechtliche Betreuung ggf. Auflösung)

Eines unserer wesentlichen Arbeitsgebiete ist die Lösung von Rechtsfragen, die „Auslandsbezug“ aufweisen und deshalb schon Fragen des anzuwendenden Rechts und der Zuständigkeit z.B. für ein gerichtliches Verfahren aufwerfen.
Die Regelungen des internationalen Privatrechts kommen grundsätzlich dann zur Anwendung, wenn durch Auslandsberührung verschiedene Rechtsordnungen aufeinandertreffen, also “kollidieren”.Im weiteren Sinne fallen hierunter auch vertragliche Regelungen bzw. Regelungen von Staatengemeinschaften, wie der Europäischen Union zur Regelung grenzüberschreitender Sachverhalte.Beispiele für solche europäische Regelungen sind:// Zustellung von Schriftstücken: Verordnung (EG) Nr. 1393/2007// Europäische Verfahren:- Europäischer Zahlungsbefehl, Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (Kurzbezeichnung EuMahnVO)
– Geringfügige Forderungen, Verordnung (EG) Nr. 861/2007// Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

– VO (EG) Nr. 44/2001, in Kraft getreten am 01.03.2002
(Verordnung (EG) des Rates vom 22.12.2000 über gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Kurzbezeichnung : EuGVVO).
Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 wird ab 10. Januar 2015 durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Verordnung Brüssel I (Neufassung) ersetzt.
– Die VO (EG) Nr. 805/2004 in Kraft getreten am 21. Januar 2005 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (Kurzbezeichnung: EuVTVO).

// Familienrecht

– Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
– Unterhaltspflichten, Verordnung (EG) Nr. 4/2009.
– Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes – Anwendbares Recht (Verordnung (EG) Nr. 1259/2010)
– Beweisaufnahme, Verordnung (EG) Nr. 1206/2001

(Stand: Januar 2016. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

Wir stellen Ihnen unsere langjährige Erfahrung gerne zur Verfügung und unterstützen Sie tatkräftig und schnell im Falle eines Unfallschadens in Griechenland.
Gerade im Bereich des Unfallschadensrechts ist nicht nur eine kompetente rechtliche Beratung sondern auch eine möglichst umfassende Beweissicherung hinsichtlich des Unfallhergangs, der Verschuldensfrage und der eventuellen Gesundheits- oder Sachschäden erforderlich. Dies ist besonders für Unfallbeteiligte aus dem Ausland, die nicht mit den örtlichen Gegebenheiten in Griechenland betraut sind, von großer Bedeutung.
Dank unserer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit mit Versicherungsträgern wie der HUK Coburg, der Syneteristiki Versicherung oder dem Griechischen Garantiefonds nicht nur im Bereich des Rechtsschutzes, sondern auch der erfolgreichenGeltendmachung von Forderungen für die Versicherungen selbst, sind wir erfahrene und zuverlässige Ansprechpartner insbesondere für deutsche, österreichische oder Schweizer Versicherungsunternehmen. Neben der kompetenten und effektiven Interessenwahrnehmung und deutschsprachigen Betreuung für die Kunden der Versicherungen bieten wir auch den Unternehmen selbstunsere Unterstützung in rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen in Griechenland an.

Als in Deutschland und Griechenland zugelassene Rechtsanwälte (z.B. ist Rechtsanwalt Vassilis Gerold Karkazis in Athen und Köln als Rechtsanwalt zugelassen) bzw. über unsere Standorte in Athen und Köln sind wir gerne bereit in Abstimmung mit unserer Mandantschaft und falls erforderlich in Kooperation mit unseren Partnern an weiteren Standorten die jeweils effektivste Vorgehensweise für eine Forderungsdurchsetzung vor allem in Griechenland und/oder Deutschland für Sie zu ermitteln und durchzuführen.
Hierbei gilt es häufig zeitgleich das Vorhandensein von vollstreckbarer Masse zu untersuchen und unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten und landestypischen Besonderheiten Kosten und Zeitaufwand abzuwägen.
Zudem ist zu entscheiden, ob eine Klage auf Zahlung im In- oder Ausland unter Berücksichtigung der Anerkennungsverfahren oder andere Wege auch des Europäischen Forderungsmanagements einschlägig im jeweiligen Fall sind.

Beispiele für europäische bzw. bilaterale Regelungen auf die wir zurückgreifen können sind:

// Erlass eines europäischen Zahlungsbefehls gem. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMahnVO).

// Mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt, deren Streitwert unter 2000 Euro liegt.

// Vertrag über gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen.

// VO (EG) Nr. 44/2001, in Kraft getreten am 01.03.2002

(Verordnung (EG) des Rates vom 22.12.2000 über gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Kurzbezeichnung : EuGVVO).

// Die VO (EG) Nr. 805/2004 in Kraft getreten am 21. Januar 2005 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (Kurzbezeichnung: EuVTVO).

(Stand: Januar 2016. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

Die Verteidigung der Pressefreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bzw. der Schutz der Privatsphäre sind gerade in Hellas Themenbereiche – wie auch zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeigen – die eines besonderen Augenmerks bedürfen.
Wir beraten und unterstützen Journalisten und Redaktionen bei der erfolgreichen Verteidigung der Presse und Informationsfreiheit bzw. ihrer Tätigkeit, auch wenn dies nicht immer im Trend der aktuellen Ereignisse zu sein scheint.
Wir beraten Privatpersonen bzw. Unternehmen schon bei drohender Verletzung ihrer Rechte durch übereifrige und rechtswidrige Pressearbeit bzw. unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Falle der Verletzung ihrer in Griechenland und Europa garantierten Rechte.

http://www.focus.de/panorama/welt/medien-keine-strafe-fuer-stinkefinger-aphrodite_aid_732255.html

http://www.hollywoodreporter.com/thr-esq/magazine-cover-greek-goddess-defamation-269032