Immobilien

DIENSTLEISTUNGEN

Zuverlässig an Ihrer Seite, weil es sich langfristig auszahlt sich gut vorzubereiten.

Auswahl einer geeigneten Immobilie, Vertragsgestaltung und rechtliche Absicherung, Unterstützung bei der Lösung praktischer Fragen.


Der Erwerb von Immobilien im sonnigen und vom Mittelmeer umspülten Griechenland ist mittlerweile sowohl für internationale Investoren als auch für einen Liebhaber von reichhaltigen Angeboten an Freizeitmöglichkeiten, reichlich Sonne, blauem Meer und hohen Bergen in einem der reizvollsten Länder in der Europäischen Union von besonderem Interesse.

Dies liegt nicht nur an den mittlerweile erheblich gefallenen Preisen auch für Immobilien in bevorzugten Lagen, sondern auch daran, dass Griechenland eines der sichersten Ferienziele rund um das Mittelmeer ist.

Für Bürger von Staaten außerhalb der EU bestehen zudem in Griechenland erhebliche Anreize im Bereich des Aufenthaltsrechts innerhalb des Landes und der Europäischen Union. Wer eine Immobilie im Wert von mind. 250.000 Euro in Griechenland erwirbt oder für den Zeitraum von 10 Jahren eine Touristische Immobile anmietet erhält grundsätzlich das Recht auf eine zunächst auf 5 Jahre begrenzte besondere Aufenthaltsgenehmigung.

Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig von der Objekt- bzw. Standortwahl bis zur Erledigung sämtlicher rechtlicher bzw. behördlicher Vorbereitungstätigkeiten bis zur Vertragsgestaltung und Unterzeichnung des notariellen Vertrages. Diesbezüglich arbeiten wir je nach Bedarf auch mit meist deutschsprachigen Branchenexperten wie z.B. Architekten oder Immobilienmaklern zusammen, um Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung zur Verwirklichung Ihres persönlichen Projektes angedeihen lassen zu können.

Bei der Verwirklichung eines solchen Projekts gibt es jedoch neben dem Kaufpreis, der Standortwahl, den Verkehrs- und Versorgungsanbindungen noch einige weitere Gesichtspunkte zu beachten, wie z.B. folgende:

// Überprüfung der Rechts- und Eigentumslage der Immobilie.

// Überprüfung der baurechtlichen und sonstigen projektspezifischen Gegebenheiten und Voraussetzungen.

// Seit 2005 sind alle Eigentümer einer in Griechenland gelegenen Immobilie dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung auch vor Ort abzugeben. Diese Verpflichtung wurde zum Teil mittlerweile wieder Rückgängig gemacht. Nach einer neuen Regelung aus dem Jahre 2016, gilt dies soweit irgendein Einkommen in Griechenland enwirtschaftet wird. Es ist jedoch stets ratsam einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

// Im Jahre 2010 wurde erstmals eine Steuer auf Immobilieneigentum eingeführt, wie sie bereits in vielen anderen Staaten existiert. Nach mehrmaligen Namens- und Gesetzesanpassungen heißt diese Grundsteuer nunmehr „neue einheitliche Immobilienbesitzsteuer (EN.F.I.A.)“.

// Ab dem Jahre 2016 bedarf es bei jedem Verkauf bzw. Ankauf einer Immobilie der Vorlage bzw. der vorherigen Ausstellung eines sogenannten„Energiepasses“.

// Seit dem Jahre ist es über den Kauf von Immobilien in Griechenland oder die langfristige Anmietung von Tourismusimmobilen, wie z.B. Hotels auch die Möglichkeit gegeben für nicht EU Bürger eine zumindest auf 5 Jahre befristete besondere Aufenthaltserlaubnis für Griechenland zu erhalten.

// Im Rahmen eines Erwerbs bzw. Verkaufs einer Immobilie fallen derzeit vor allem, folgende Steuern oder Abgaben an:

– Mehrwert-Steuer in Höhe von grundsätzlich 24%, die bereits im Rahmen des notariellen Kaufvertrags vom Notar einbehalten wird (für Neubauten bzw. für Bauten, die nach dem Jahr 2006 errichtet worden sind).
– Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 % auf den Steuerwert bzw. auf den Kaufpreis; fällt aber der Kaufpreis geringer als der Steuerwert aus, so wird die Steuer dennoch auf den Steuerwert erhoben.
– Mehrwert-Steuer i.H.v. grundsätzlich 15% auf die Differenz zwischen dem aktuellen Kaufpreis und dem Preis, zu dem der Käufer die Immobilie erworben hatte. Nach dem neuen Einkommenssteuergesetz (Art. 72 § 33) wird die Erhebung bzw. Festsetzung dieser Steuer bis zum 31.12.2017 ausgesetzt.

Auch nach dem Kauf einer Immobilie stehen wir selbstverständlich mit Rat und Tat z.B. im Rahmen der Immobilienverwaltung, Baugenehmigungsverfahren usw. persönlich bzw. in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus zuverlässigen Branchenexperten zur Verfügung.