Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Rechtssachen C-316/16 und C-424/16).

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch straffällig gewordene EU Bürger – auch nach Verbüßung einer Haftstrafe- nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden dürfen, soweit sie bereits eine Reihe von Jahren in dem Aufnahmestaat verbracht haben und integriert sind. Es gilt hier ein verstärkter Ausweisungsschutz wobei die zuständigen Behörden bzw. Gerichte die jeweilige Einzelfallsituation überprüfen müssen.

Hintergrund sind zwei Ausweisungsverfahren aus Deutschland bzw. Großbritannien wobei EU Bürger aus Griechenland bzw. Italien betroffen sind.

vgl. auch

http://www.spiegel.de/politik/ausland/eugh-straffaellige-eu-buerger-duerfen-nicht-ohne-weiteres-ausgewiesen-werden-a-1203273.html